Das Netzwerk TanzRaumBerlin, der ZTB - Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V. und das Tanzbüro Berlin danken der rot-grün-roten Koalition und der Berliner Kulturverwaltung für ihr Vertrauen in die Umsetzung der vom Runden Tisch Tanz empfohlenen Maßnahmen. Wir geben einen Überblick, was der Doppelhaushalt 2022/2023 für den Tanz in Berlin vorsieht:
Die strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz in Berlin wird weiter vorangebracht - dank des kontinuierlichen Austauschs des Netzwerks TanzRaumBerlin mit den kulturpolitischen Sprecherinnen der rot-grün-roten Koalition und der Kulturverwaltung zur weiteren Umsetzung der am Runden Tisch Tanz (RTT) erarbeiteten Maßnahmen, die sich seit 2020 in der Umsetzung befinden.
Das Residenzprogramm für Berliner Tanzschaffende wird in diesem und im kommenden Jahr an neun Berliner Produktionsorten realisiert, ebenfalls über beide Jahre gefördert wird das Ende 2020 als Pilotprojekt gestartete Vorhaben der Distributionsförderung.
Besonders begrüßenswert ist der Ausbau der Berliner Langzeitstipendien TANZPRAXIS in 2022/2023: Die 18-monatigen Stipendien für Berliner Tänzer*innen und Choreograf*innen sind aktuell mit Bewerbungsfrist zum 15. Juli 2022 von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ausgeschrieben, und können in diesem Doppelhaushalt an deutlich mehr Tanzschaffende vergeben werden! (Weitere Informationen zur Bewerbung und Link zum Info- und Austauschzoom des Tanzbüro Berlin am 6. Juli 2022 von 10-13 Uhr unter tanzraumberlin.de/runder-tisch-tanz/tanzpraxis/).
Typisch für die Berliner Tanzszene ist ihre dezentrale Struktur: Die dringend notwendige Stärkung der Berliner Tanzlandschaft wird in 2022/2023 mit der Förderung der selbstverwalteten Ankerinstitution Uferstudios fortgeführt, und bereits im Juni 2022 waren die Fördermittel zur Stärkung der Berliner Tanzorte 2022/2023 ausgeschrieben.
Zeitnah mit Förderung in 2022/2023 wird auf den Ergebnissen der aus dem RTT entstandenen Konzeptionsphasen aufgebaut: In den vergangenen zwei Jahren erarbeitet wurden Handlungsempfehlungen zum Aufbau des Tanz∆rchiv Berlin und zur Förderung der Sichtbarkeit, des Zugangs und der Vernetzung für den Bereich der Tanzvermittlung (Access Point Tanz). Last but not least, und noch in diesem Jahr, können auf Basis des bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa eingereichten Reports der seit April 2021 durchgeführten Konzeptionsphase für ein Berliner Haus für Tanz und Choreografie mit Politik und Verwaltung die nächsten Schritte zur Umsetzung eines Vorhabens vereinbart werden, das die Berliner Tanzszene seit Jahrzehnten beschäftigt.
Im Berliner Doppelhaushalt 2022/2023 sind für die Umsetzung der insgesamt 7 genannten strukturstärkenden Maßnahmen Tanz jährlich 1,545 Mio. € eingestellt. Dies ist einerseits nur ein Bruchteil der ca. 6 Mio. €, die der Abschlussbericht des RTT bereits 2018 als jährlichen Mindestbedarf für die weitere Umsetzung der strukturellen Stärkung für die Sparte Tanz ermittelt hatte. Andererseits - und wir danken den rot-grün-roten Koalitionsparteien! - ist der Aufwuchs im Vergleich zum Haushaltsentwurf ein starkes Zeichen, "den Krisen zum Trotz".
Veröffentlicht am 05.07.2022.