Nur ein kontinuierliches, experimentierendes Arbeiten mit Zugang zu Studioraum ermöglicht die Chance, den künstlerischen Fokus zu vertiefen und neue ästhetische Formen zu entwickeln. In Berlin gab es bisher keine geförderten Residenzprogramme für Tanzschaffende, wie sie seit vielen Jahren z.B. im PACT Zollverein in Essen oder im K3 Choreographisches Zentrum in Hamburg existieren.
Mit dem Pilotprojekt Residenzförderung für Berliner Tanzschaffende soll dieser in Berlin fehlende Austausch zwischen Künstler*innen und Produktions- und Spielorten hergestellt werden. Konkretes Ziel ist es, ein kontinuierliches künstlerisches Arbeiten für in Berlin ansässige Tänzer*innen und Choreograf*innen vor Ort in Berlin dadurch zu unterstützen, dass bereits vorhandene Arbeitsräume, Technik und Wissen (dramaturgisches und betriebswissenschaftliches Know-how) mit den Künstler*innen geteilt werden. Das Fördervolumen für die Pilotphase von August 2020 bis Dezember 2021 beträgt insgesamt 602.000 €.
Im Juni 2020 hat eine Jury (David Brandstätter, Kerstin Evert und Sven Till) neun Produktionsorte für Residenzprogramme im Rahmen des Pilotprojekts im Jahr 2020 und 2021ausgewählt: ada Studio, ausland, FELD Theater für junges Publikum, Flutgraben Residencies, Lake Studios Berlin, radialsystem, Sophiensaele, Tanzfabrik Berlin, Uferstudios.
Den durch größtenteils über Open-Calls dieser einzelnen Tanzorte ausgewählten Künstler*innen werden nicht nur ein Arbeitsraum und ein Arbeitsstipendium für den Zeitraum der Residenz zur Verfügung gestellt, sondern auch – je nach Residenzort in unterschiedlicher Gewichtung – professionelle technische und dramaturgische Betreuung, Unterstützung bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Projekt-/Produktionsmanagement und Ausbau von Netzwerken.
Die neun Residenzprogramme des Pilotprojekts tragen der Dezentralität der Berliner Tanzorte und der Diversität der Arbeitsweisen Berliner Tanzschaffender Rechnung und variieren dabei in Fokus und Dauer je nach Gastgeber: Sie werden als Künstler*innenresidenz zu Recherche- und Arbeitszwecken, als Residenzen zum vorkonzeptionellen Erproben künstlerischer Praxis, als Taylor-made-Residenzen je nach Künstler*innenbedarf, um vor allem die Arbeitsphase vor oder nach der konkreten Produktion zu unterstützen, ausgeschrieben. Sie können einen Arbeitsschwerpunkt auf choreografisch basiertes, prozessorientiertes und/oder partizipative Arbeiten setzen, auf kollektive und kollaborative Pratiken, sich auch explizit an Künstler*innen richten, die bisher noch nicht von struktureller Förderung profitiert haben oder an jene, die gerade dabei sind, sich als professionelle Choreograf*innen in Berlin zu etablieren. Im Zentrum steht jedoch die Ermöglichung eines produktionsunahängigen und kontinuierlichen Arbeitens und Recherchierens – und aktuell die Möglichkeit, trotz des eingestellten Spielbetriebs, (weiter) arbeiten zu können.
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Veröffentlicht am 30.11.2020