Ziel ist es, eine bundesweite Tanzförderung zu entwickeln, die die Potentiale der Förderung in den Bundesländern und Kommunen miteinander verbindet und diese durch eine substantielle Bundesförderung ergänzt. Diese Verschränkung bildet die Basis für die nötige Kontinuität in der künstlerischen Produktion, setzt Förderakzente für künstlerische Innovation auf hohem internationalem Niveau und generiert Sichtbarkeit für ein großes Publikum.
Auf Einladung der Initiativgruppe Tanzförderung bildete sich 2012 ein Arbeitskreis aus interessierten Bundesländern, Kommunen, Vertreter*innen des Bundes und Expert*innen der Tanzszene. In zwei Arbeitstreffen der Städte (München, 25.04.2013) und der Länder (Dresden, 03.05.2013) erarbeiteten die Teilnehmenden Handlungsfelder, Problemstellungen und Bedarfsbeschreibungen. Beim gemeinsamen Treffen mit Vertreter*innen der Städte, der Länder und des Bundes (zum Tanzkongress in Düsseldorf, 06.06.2013) erfolgten auf Grundlage vorliegender Analysen der Initiativgruppe Tanzförderung eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Tanzförderung und die Beschreibung notwendiger Handlungsfelder:
• Künstlerische Kontinuität, Ensemblearbeit, soziale Perspektiven Tanzschaffender
• Stärkung Produktionsorte, Sichtbarkeit und Eigenständigkeit der Kunstform
• Zugang zu Tanz: Vermittlung und gesellschaftliche Verankerung des Tanzes
• Fehlende Anschlussfähigkeit, hoher Verwaltungsaufwand
Das mit Vertreter*innen des Bundes, der Länder und der Kommunen gemeinsam zu entwickelnde Fördermodell soll die Entfaltung von künstlerischen wie strukturellen Innovationspotentialen des Tanzes ermöglichen. Der Dialog der Partner*innen wie auch die zukunftsweisende Struktur der neu zu entwickelnden Tanzförderung können auch als Modelle für neue Wege in der Kulturförderung insgesamt stehen.
Das in 2017 daraus entstandene neue Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist Ergebnis des vorangegangenen intensiven Dialogs unterschiedlicher Akteur*innen der Tanzszene, die die konzeptionellen Überlegungen und Rahmenbedingungen entwickelten.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2017 wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel i.H.v. 5,625 Mio. Euro freigegeben, um dieses mehrjährige Programm der Exzellenzförderung im Tanz umzusetzen.