Im Dezember 2008 haben sich Vertreter*innen des Netzwerks TanzRaumBerlin, des Tanzbüro Berlin und des LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen, die sich mit dem Kulturhaushalt des Berliner Senats beschäftigt. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erhöhung des Etats zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen, um eine Honoraruntergrenze im Rahmen dieses Fördersystems einführen zu können. (siehe Initiative Reform Berliner Fördersystem I).
Im April 2009 hat die Arbeitsgruppe ein Positionspapier verfasst, das die Situation Berliner Künstler*innen in der freien Tanz- und Theaterszene beschreibt und folgende Forderungen aufstellt:
• Die Korrektur der unter jeglichem Mindestlohnsatz liegenden Lohnverhältnisse öffentlich geförderter Künstler*nnen.
• Die Fixierung des aktuellen Etats für die Konzeptförderung, unabhängig von der Abwanderung einzelner Institutionen/Gruppen, die einen eigenen Haushaltstitel erhalten.
• Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das neue Fördermodul der Einstiegsförderung.
Um diese Forderungen weiter zu unterlegen, wurden zunächst Berechnungen aufgestellt, die eine konkrete Honoraruntergrenze und eine damit verbundene Etaterhöhung entwerfen, ausgehend vom sogenannten Warenkorb des Statistischen Bundesamtes und schließlich in
Anlehnung zur Einstiegsgage des Normalvertrag (NV) Bühne.
Die Anwendung der berechneten Honoraruntergrenze von 2.000 € zieht bei gleichbleibender Anzahl geförderter Projekte eine notwendige Erhöhung des Landesetats für freie Gruppen und Spielstätten der darstellenden Kunst um mindestens 6 Mio. € (ohne Etat Konzeptförderung) nach sich.
Die Arbeit der Arbeitsgruppe zur Einführung einer Honoraruntergrenze wird seit 2012 über die Koalition der Freien Szene mitgetragen, um ein stärkeres Sprachrohr für diese dringende Forderung gewährleisten zu können, siehe Organisationen.