Aktuelles inter-/national

Bund: November-/Dezemberhilfe

Antragsfrist: 30.04.2021

Unternehmen bzw. Soloselbständige, die von den aktuellen Schließungen betroffen sind, können einen Antrag auf November- bzw. Dezemberhilfe stellen.

Sie sollen 75% des entsprechenden Umsatzes im November/Dezember 2019 bzw. Soloselbständige des durchschnittlichen Umsatzes aus 2019 erhalten. Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag in eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000 € beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Achtung: Der Direktantrag auf November- und Dezemberhilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich.

Weitere Infos gibt es hier.

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