Aktuelles aus Berlin

Corona | Kulturstiftung des Bundes

Zuwendungsfähigkeit entstandener Kosten bis zum Projektabbruch & mögliche Verlängerung von Förderzeiträumen

Grundsätzlich sind die bis zu einem möglichen Projektabbruch entstandenen Kosten zuwendungsfähig, auch wenn vorgesehene Veranstaltungen nicht stattfinden können. Die Projektträger müssen jedoch alle Anstrengungen unternehmen, um die Ausgaben nach der Absage so gering wie möglich zu halten.

Wenn Veranstaltungen verschoben werden können, wird die KSB durch Verlängerungen von Förderzeiträumen versuchen, dies möglich zu machen. Weitere Informationen finden sich hier.

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