Die Sicherheit von Mitarbeiter*innen sowohl während des Probenprozesses als auch während des Vorstellungsbetriebs ist weiterhin nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu gewährleisten.
Das Hygienerahmenkonzept gibt es im PDF-Format hier.
Zur Meldung auf der Seite der Senatsverwaltung geht es hier.