Aktuelles inter-/national

TanzRaum Berlin Netzwerk, ZTB e.V. und Tanzbüro Berlin begrüßen Anpassungen der Honoraruntergrenze

Im November hat der BFDK die Empfehlungen zur Honoraruntergrenze angepasst, orientiert an den Mindestgagen des für die im Deutschen Bühnenverein organisierten Theater geltenden Normalvertrag (NV) Bühne. Die Vertretungen des Berliner Tanzes - Netzwerk TanzRaumBerlin, Zeitgenössischer Tanz Berlin e.V. und Tanzbüro Berlin - begrüßen diese Anpassung und sprechen sich unbedingt für eine adäquate Bezahlung künstlerischer Arbeit aus. Dass es sich bei den Erhöhungen weiterhin lediglich um eine Untergrenze handelt, die sich am Gehalt für Berufsanfänger*innen orientiert, muss auch an dieser Stelle noch einmal betont werden. Zugleich muss geklärt werden, dass diese Anpassungen im Rahmen von Förderanträgen in der Freien Szene anerkannt werden und braucht es entsprechend ausgestattete Fördertöpfe, um die vielfältige künstlerische Landschaft lebendig zu halten. Die neuen Empfehlungen auf einen Blick: Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte 3.600 € (Monat), 830 € (Woche), 165 € (Tag), 360 € bzw. 10 % des Monatshonorars (Aufführung). Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte: 3.100 € (Monat), 715 € (Woche), 140 € (Tag), 310 € bzw. 10 % des Monatshonorars (Aufführung).

 

Veröffentlicht am 11.01.2023

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