Aktuelles inter-/national

Neustarthilfe 2022 für soloselbständige Kulturschaffende

Beantragung ab sofort möglich

Der Deutsche Kulturrat gibt in einer Pressemitteilung vom 18.01.2022 bekannt:

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass ab heute Solo-Selbständige aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen können.

Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Positiv ist weiter, dass die Rückzahlungsfrist für im Jahr 2020 zu viel erhaltene Hilfen aus dem ersten Corona-Hilfsprogramm auf den 31.12.2022 ausgeweitet wurde. Das ist insbesondere für jene Unternehmen und Solo-Selbständige aus dem Kultur- und Medienbereich wesentlich, die aktuell weitere Einbußen aus den bestehenden Beschränkungen bzw. coronabedingte Umsatzausfälle hinnehmen müssen.

follow us