Aktuelles aus Berlin

Corona: Öffnung der Berliner Bühnen

Veröffentlicht am 04.06.2021

Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 4. Juni 2021

 

Nach sieben Monaten pandemiebedingter Schließung dürfen die Berliner Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Museen, Ausstellungshäuser und Galerien, Gedenkstätten sowie kulturelle Veranstaltungsstätten, etc. ab dem 4. Juni 2021 unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen.

 

Mit der Verordnung gilt unter Einhaltung der im Folgenden (siehe PDF) erläuterten Regeln ab dem 4. Juni 2021:

- Kulturveranstaltungen vor körperlich anwesendem Publikum in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 100 Anwesenden erlaubt (§ 9 Abs. 2 VO).

- Kulturveranstaltungen mit mehr als 100 Anwesenden können in geschlossenen Räumen mit maschineller Lüftung durchgeführt werden (§ 9 Abs. 5 VO).

- Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 zeitgleich Anwesenden (§ 9 Abs. 1 VO), darunter auch Proben und Aufführungen von Amateurensembles, sind erlaubt.

- Ausnahmen sind sowohl für Veranstaltungen im Freien als auch in geschlossenen Räumen möglich (§ 9 Abs. 9 VO).

 

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