Aktuelles aus Berlin

Corona: Neu angepasstes Hygienerahmenkonzept

Weitere Lockerungen der Infektionsschutzregelungen ab 10.07.2021 in Berlin in Kraft

Der Berliner Senat hat am 06.07.2021 die Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese Verordnung tritt am 10.07.2021 in Kraft. Mit der Verordnung wurden weitere Lockerungen der Infektionsschutzregelungen beschlossen. Die neue Verordnung können Sie ab dem 10.07.21 hier finden:https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ 

Wesentliche Änderung im Hygienerahmenkonzept sind:  

Für Kulturveranstaltungen (III.)

  • In Räumen ohne maschinelle Lüftung sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden möglich
  • In Räumen mit maschineller Lüftung sind Veranstaltungen mit bis zu 2000 Teilnehmenden möglich
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 2000 Teilnehmenden möglich
  • Besucher:innen (ab 20 TN) muss ein fester Platz zugewiesen werden, wenn sie nicht negativ getestet, genesen oder geimpft sind
  • Ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen müssen alle Teilnehmenden negativ getestet, genesen oder geimpft sein
  • Auf den Mindestabstand von 1.5 m kann (ganz) verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, genesen oder geimpft sind bzw. eine Maske tragen
  • Nur für Räume ohne maschinelle Lüftung muss der Mindestabstand weiter mind. 1 m betragen
  • Im Freien müssen erst bei mehr als 750 zeitgleich anwesenden Personen alle negativ, geimpft oder genesen. (aber: wenn nicht getestet wird, bleibt unter 750 der Mindestabstand!)

Sonderregelungen für Veranstaltungen

  • Ausnahmen von den Bestimmungen, insbesondere zur  Zahl der Teilnehmenden können durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zugelassen werden (§ 38 Abs. 1 und 2 VO).

Für Museen, Galerien und Gedenkstätten (V.), Bibliotheken und Archive (VI.):

  • In geschlossenen Räumen besteht nur noch medizinische Maske
  • Im Freien kann auf eine Maske verzichtet werden, wenn der Mindestabstand jederzeit sicher eingehalten werden kann.
  • der Richtwert für die maximal zulässige Anzahl von Besucherinnen und Besuchern ist auf 1 Person auf 5 Quadratmeter erhöht

Das angepasste Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, das ab dem 10.07.2021 zu berücksichtigen ist, finden Sie hier

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