Hinweise zu bereits bewilligten Projektförderungen: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden, ggf. kann die Maßnahme digital durchgeführt werden oder später nachgeholt werden.
Hinweise zu noch nicht bewilligten Maßnahmen: Wenn jetzt schon feststeht, dass die Maßnahme nicht mehr durchgeführt wird, können im Ausnahmefall die bereits angefallenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten maximal in Höhe der angekündigten Fördermittel bewilligt werden. Dies gilt auch, wenn bisher nur ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt wurde.
Hinweis für laufende Ausschreibungen der Kulturverwaltung: Sie können bis auf Weiteres Ihre Anträge wie üblich online einreichen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, ob und wann die Förderentscheidungen getroffen werden.
Alle Informationen sind im Detail auf folgender Seite der Senatsverwaltung zu finden: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/