Antragsberechtigt sind u. a. Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, Festivals.
Bundesmittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur*in bewilligt werden. Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden.
Bewerbungsfrist: 31.10.2020.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es über diesen Link.
Das BKM informiert tagesaktuell über den Start der einzelnen Programme hier.