Für im Rahmen des BOP vermietete Proberäume zahlen professionell arbeitende Künstler*innen einen Mietanteil zwischen 3 bis 6 € pro Stunde (Liste durch BOP 2018-2019 subventionierter Proberäume). Die aktuelle Vergabe von Mietsubventionen zur Nutzung bestehender Arbeitsräume durch frei arbeitende Künstler*innen richtet sich an Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen, die bereits als solche genutzt werden (ausgeschlossen sind Räume, die primär als Veranstaltungsräume genutzt und/ oder bereits anderweitig gefördert werden). Der Förderzeitraum beginnt ab dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2020, mit einer Förderentscheidung ist im November 2019 zu rechnen.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden sich hier.