Corona

Aktuelle Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Kulturbereich

Senatsverwaltung für Kultur und Europa: Aufhebung coronaspezifische Vorgaben Kulturbereich

Der Senat hat am 29. März 2022 eine neue Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, deren Regeln ab dem 1. April 2022 gelten. Diese Basisschutzmaßnahmenverordnung enthält keine coronaspezifischen Vorgaben mehr für den kulturellen Bereich. Eine verpflichtende Anordnung von Maßnahmen erfolgt nicht mehr, es sei denn, es gibt einen entsprechenden Beschluss des Abgeordnetenhauses, der für Berlin eine bedrohliche, sich dynamisch ausbreitende Infektionslage und damit die Anordnung konkreter Maßnahmen feststellt. Daher sind die Einrichtungen auf die eigenverantwortliche Ausübung ihres Hausrechts verwiesen, sofern Corona-Maßnahmen weiterhin innerhalb des Verantwortungsbereichs der Einrichtung bzw. des Veranstalters gelten sollen. Darüber hinaus findet sich eine Übersicht zu aktuell noch laufenden Hilfsprogrammen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Anlässlich der Aufhebung der Maßnahmen hat auch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa Hygiene-Empfehlungen ausgesprochen:

Hygiene-Empfehlungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Zum Wochenende laufen die allermeisten bundesweit geltenden Corona-Beschränkungen aus. Angesichts hoher Infektionszahlen, hohen Inzidenzen und Todeszahlen bleiben Schutzmaßnahmen angezeigt. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat heute Hygiene-Empfehlungen veröffentlicht, die Institutionen und kulturellen Einrichtungen nahe legt, weiterhin Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Unter Verweis auf die eigenverantwortliche Ausübung des Hausrechts sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Tragen einer Atemschutzmaske
  • Einhalten des Mindestabstands
  • Einlass nach Vorlage eines 3G-Nachweises oder nur eines Testnachweises, solange kostenlose Bürgertests zur Verfügung stehen

Wir empfehlen für die nächsten Wochen:

  • Veranstaltungen: FFP2-Masken oder Test
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten: Atemschutzmaske, qm-Regel
  • Bibliotheken und Archive: Atemschutzmaske, qm-Regel, Mindestabstand (wo keine Maske)
  • Musikschulen, Jugendkunstschulen und private Einrichtungen für künstlerischen oder musischen Unterricht: Atemschutzmaske, Mindestabstand (wo keine Maske)
  • Kirchen: FFP2-Masken möglichst durchgehen

Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: „In einer pandemischen Situation, die in jeder Hinsicht, von Infektionszahlen bis zur Zahl der Opfer, als absolut nicht entspannt bezeichnet werden kann, seitens des Bundes die Maßnahmen einfach auslaufen zu lassen, halte ich für fahrlässig und ist aus meiner Sicht eine Flucht aus der Verantwortung. Ohne den Bund im Rücken können die Länder wenig ausrichten.

Ich bin froh, dass die Berliner Kultureinrichtungen, Museen, Clubs, Theater und Bibliotheken, ihre Verantwortung gegenüber ihrem Publikum und ihren Beschäftigten sehr ernst nehmen. In engem Miteinander mit unserer Verwaltung ist so ein Kanon von Empfehlungen entstanden, der der gebotenen Vorsicht weiterhin Rechnung trägt, und es den Einrichtungen erlaubt, über ihr Hausrecht Corona-Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken in Innenräumen, zu ergreifen. Für die Zusammenarbeit bin ich dankbar und ebenso für das Problembewusstsein, das der Bund leider vermissen lässt.“  

Die Empfehlungen für Kultureinrichtungen im Land Berlin finden Sie hier zum Download:

 

Aktualisiert am 04.04.2022.

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