Aktuelles aus Berlin

Zukunftsperspektive strukturelle Stärkung Tanz!

Veröffentlicht am 05.11.2021

Für die Koalitionsvereinbarung 2021-2026 gilt es, die vor fünf Jahren getroffene Vereinbarung festzuschreiben, im kommenden Doppelhaushalt adäquat zu verankern und unter der neuen Regierungskoalition entschlossen fortzuführen: "Den Tanz in Berlin stärken und die Tanzförderung in den kommenden Jahren strukturell in allen Fördersäulen ausbauen." 
Der zeitgenössische Tanz ist mit rund 2500 Tanzschaffenden und ca. 1400 Vorstellungen im Jahr zwar hochgradig produk­tiv, wird aber nicht wie andere Kunstformen durch etwa Museen, Opern, Theaterbühnen oder Konzerthäuser innerhalb einer gut ausgebauten Infrastruktur verankert und sichtbar. Der Tanz in Berlin agiert jenseits der Institution Staats­ballett nahezu ausschließlich als Freie Szene, zum großen Teil projektbasiert, ohne strukturelle Sicherheit, unter prekären Bedingungen für Künstler*innen und an massiv unterfinanzierten Produktions- und Präsentationsorten. Der Nachholbedarf für diese vielfältig aufgestellte und gesellschaftlich relevante Sparte ist nach wie vor dringend. Das partizipative Verfahren Runder Tisch Tanz (2018) hat die strukturellen Defizite der Kunstform Tanz benannt und als konkrete Handlungsempfehlungen die Verzahnung sehr unterschiedlicher strukturstärkender Instrumente für den Tanz in Berlin in einem Stufenplan für die Jahre 2019-2025 erarbeitet. Es gilt, die sieben in 2020 gestarteten, weitgehend neuen Maßnahmen für den Tanz in Zusammenarbeit mit der Tanzszene Berlins entschlossen und kontinuierlich umzusetzen und adäquat im Haushalt zu verankern: 1.) Schließung von Förderlücken für nahezu ausschließlich freischaffende Choreograf*innen und Tänzer*innen durch Tanzpraxis-Langzeitstipendien, Berliner Residenzförderung Tanz, Distributionsfonds Tanz, 2.) Stärkung der dezentralen Berliner Tanzorte, 3.) Fortführung der Konzeptionsphasen Tanzarchiv Berlin und Tanzvermittlungszentrum mit Erprobung erarbeiteter Praxisprojekte, nächste Umsetzungsstufe 4.) Verpflichtung zur Umsetzung der nächsten Schritte des Vorhabens Haus für Tanz und Choreografie ab 2022. Um eine weitsichtige, stringente Umsetzung des Berliner Haus für Tanz und Choreografie im Anschluss an die derzeitige Konzeptionsphase zu gewährleisten, sind die nächsten Planungsschritte des Vorhabens und die dafür notwendigen Mittel bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 gesondert festzuschreiben.

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