Antragsfristen

Tanzpakt Stadt Land Bund & Kofinanzierung

Antragsschluss Kofinanzierung: 13.06.2025, 14:00 Uhr | Bewerbungsfrist Tanzpakt: 22.09.2025, 18.00 Uhr

Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren. 

Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit. 

Die Antragsfrist für die erste Förderrunde bei Tanzpakt ist der 22. September 2025, 18.00 Uhr. Die Antragsfrist der zweiten Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant. 

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KOFINANZIERUNG
Eine Bewerbung für eine TanzPakt Kofinanzierung aus Landesmitteln der Berliner SenKultGZ ist ab sofort bis 13. Juni 2025 möglich.
Das Förderprogramm soll etablierten Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen im Bereich des Tanzes durch eine Kofinanzierung aus Mitteln des Landes Berlin ermöglichen, Anträge bei der Förderinstitution “Bureau Ritter gUG“ für das Programm „TANZPAKT Stadt-Land-Bund“ zu stellen.

• Antragsschluss: 13. Juni 2025, 14:00 Uhr
• Frühestmöglicher Projektstart: vsl. 01. März 2026
• Maximale Laufzeit analog zu TANZPAKT STADT LAND BUND – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel

Jury

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein Juryverfahren. Dieser Jury gehören an:

- Anna Mülter
- Zwoisy Mears-Clarke
- Peter Pleyer

Die Empfehlung der Jury steht entsprechend unter Vorbehalt einer Zusage durch die Bureau Ritter gUG im Hauptverfahren.
Eine Zwischenmitteilung nach der Empfehlung der vorgeschalteten Landesjury und vor der Bewerbungsfrist beim TANZPAKT Bund ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

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