Das Tanzhonorar ist ein für Berlin imaginiertes und derzeitig noch fiktives System, welches Künstler*innen mit einem monatlichen Honorar unterstützen will, das zwar nicht alle Kosten deckt, dafür aber die Künstler*innen in die Lage versetzen soll, ihr künstlerisches Handwerk und ihre Praxis jenseits konkreter Produktionen und Aufführungen stetig weiter zu entwickeln.
Das Tanzhonorar soll für eine Dauer von 1 bis 10 Jahren gewährt werden und monatlich 1.000,- (emerging artists), 1.500,- Euro (mid career artists) oder 2.000,- Euro (established/senior artists) betragen. Studierende wären von einer Förderung ausgeschlossen. Über die Dauer der Gewährung des Tanzhonorars und die Auswahl der Künstler*innen würde der ztb e.V. bzw. eine von ihm eingesetzte Jury entscheiden.
Um die Argumentation für ein solches Instrument zu stärken bittet die AG alle Tänzer*innen und Choreograf*innen, die seit drei oder mehr Jahren ihre künstlerische Praxis in Berlin verorten, sich um dieses (imaginäre) Tanzhonorar mit einer möglichst detaillierten Beschreibung ihrer künstlerischen Praxis zu bewerben.
Der Modellantrag kann in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden. Er wird vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erarbeitung und Begründung des Tanzhonorars im Rahmen des Runden Tisches Tanz verwendet. Einsendeschluss ist der 5. September 2018.
Zum Antrag: www.tanzbaustelle.de