Für Tanzschaffende mit mindestens 7-jähriger Berufstätigkeit im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. Jedes Jahr zum 30. März, 30. Juni und 30. Oktober kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z. B. Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden. Bewerbungsvoraussetzung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Weitere Informationen unter infonoSpam@stiftung-tanz.com.
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