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Corona | Sonderstipendien: Bewerbungsstart am 31. August 2020

Pressemitteilung vom 24.08.2020

Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Damit leistet Berlin einen weiteren Beitrag zur Sicherung und zum Überleben der vielfältigen Kulturlandschaft der Stadt.

Kultursenator Klaus Lederer: „Mit den Stipendien können wir einen weiteren großen Schritt in die richtige Richtung machen: Die Folgen der Corona-Krise für die Kunstschaffenden, die vielfach als erste und sehr schwer getroffen wurden, abzufedern.“

Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH (http://www.stipendium.kulturprojekte.berlin) eingereicht werden.

Das Stipendien-Sonderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstler*innen und Kurator*innen (Einzelpersonen).
Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit in einer oder mehrerer der folgenden Berufsgruppen ausüben:

• literarische Autor*in, literarische Übersetzer*in, Dichter*in,
• Maler*in, Zeichner*in, Illustrator*in *Comiczeichner*in
• Bildhauer*in
• Konzeptkünstler*in, Experimentelle*r Künstler*in
• Performance-*Aktionskünstler*in
• Medienkünstler*in, Videokünstler*in
• Künstlerische*r Fotograf*in
• Kurator*in im Bereich Bildende Kunst
• Komponist*in
• Klangkünstler*in
• Dirigent*in, Chorleiter*in, Musikalische*r Leiter*in
• Kurator*in im Bereich Musik
• Musiker*in
• Sänger*in
• Schauspieler*in
• Tänzer*in
• Puppen-, Marionetten-, Figuren-/Objektspieler*in
• Regisseur*in im Bereich Darstellende Kunst
• Choreograf*in, Ballett-*Tanzmeister*in
• Dramaturg*in
• Kurator*in im Bereich Darstellende Kunst

Die professionelle, selbstständige künstlerische Tätigkeit ist durch die entsprechende Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse nachzuweisen.
Liegt keine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vor, prüft die Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Rahmen einer Einzelfallprüfung, ob die Voraussetzung einer professionellen und selbständigen künstlerischen oder kuratorischen Tätigkeit in einer der genannten Berufsgruppen gegeben ist.
Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben.

Bei Antragstellenden, die einen Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50% nachweisen können, ist bei Auslosung eine Aufstockung des Stipendiums für Assistenzkosten / Accesskosten um monatlich bis zu 800 Euro möglich.

Die Namen der ausgelosten Stipendiat*innen werden veröffentlicht. Der Beginn der Auszahlung der Stipendien ist für Ende Oktober/Anfang November 2020 durch die IBB – Investionsbank Berlin geplant.

Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter

(http://www.stipendium.kulturprojekte.berlin)

abgerufen werden.

Weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie ab heute auf der Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH (http://www.stipendium.kulturprojekte.berlin), die das Antragsverfahren organisiert.

Über die Hotline 030 – 24 749 800 und unter stipendiumnoSpam@kulturprojekte.berlin können ab Dienstag, 25. August 2020 bis zum Ende der Antragsfrist wochentags zwischen 9 und 18 Uhr über den FAQ-Katalog hinausgehende Fragen gestellt werden.

Zur Pressemitteilung auf der Seite der Senatsverwaltung geht es hier.

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