Antragsfristen

SenKultGZ: Projektförderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes im Jahr 2026

Bewerbungsfrist: 25.07.2025, 13:00 Uhr

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – im Jahr 2026 wiederum Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes.

Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin. Im Mittelpunkt des Förderprogramms steht der Zugang zu Informationen und Objekten des kulturellen Erbes von Berlin für die interessierte Öffentlichkeit – auch mit Blick auf deren Präsentation in der Deutschen Digitalen Bibliothek.

Ein Ziel des Förderprogramms ist die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und wenn möglich unbeschränkte Nachnutzbarkeit der erstellten Datensätze (Digitalisate und Metadaten) durch Dritte unter Verwendung von offenen Standards und Lizenzen, sowie die Vermittlung der Projektergebnisse. Digitalisierungsvorhaben mit einem Schwerpunkt im Bereich „Dekolonisierung“ sind, ausdrücklich erwünscht.

Kooperative Projektanträge (Verbundprojekte), die Objekte verschiedener Einrichtungen virtuell gemeinsam nutzbar und sichtbar machen, sind auch im Wettbewerb 2026 wieder möglich. Kooperationen können dabei zwei und mehr Kultureinrichtungen umfassen. Die maximale Fördersumme ist hiervon unberührt. Darüber hinaus können notwendige konservatorische Maßnahmen im Rahmen des Projektes mitbeantragt werden.

Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die in Berlin Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden – unabhängig von ihrer Rechtsform – vorrangig berücksichtigt.

Die Mittelvergabe steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens und die fachliche Vorbereitung der Juryempfehlung erfolgt durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Berlin (digiS) am Zuse-Institut Berlin (ZIB) im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Eine unabhängige Jury berät im Herbst über die Anträge und gibt eine Empfehlung über die Vergabe der Projektmittel ab. Die Bekanntgabe der Förderentscheidung vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025.

Die auf Einzelprojekte (auch im Verbund) entfallende Förderung kann maximal 150.000 Euro betragen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt ein Kalenderjahr.

WEITERE INFOS

Folgt uns