Antragsfristen

SenKultGZ: Förderprogramm Stärkung Berliner Tanzorte 2026/27

Bewerbungsfrist: 23.06.2025, 14:00 Uhr

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Fördermittel für die Stärkung von Berliner Präsentations- und/oder Produktionsorten mit Programmschwerpunkt zeitgenössischer Tanz für die Haushaltjahre 2026 und 2027. Als eine der Maßnahmen, die aus dem Runden Tisch Tanz hervorgegangen sind, fördert das Programm lebendige Orte der Berliner Tanzszene in ihren strukturellen Bedarfen und Belangen.

Antragsberechtigt sind nicht-institutionell geförderte professionell arbeitende Präsentations- und/oder Produktionsorte des Tanzes. Die Präsentations- und/oder Produktionsorte müssen in Berlin ansässig sein und über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen.

Gewährt werden Zuschüsse für allgemeine Ausgaben, die für die Entwicklung und Sicherung der künstlerischen Arbeit notwendig sind sowie investive Zuschüsse zu Erhaltung und Ausstattung von Präsentations- und/oder Produktionsorten.

Voraussetzungen / Bedingungen:

  • bereits bestehender, professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktionsort, der Tanzschaffenden kontinuierlich offensteht
  • deutlicher Programmschwerpunkt im Bereich Tanz in den vergangenen zwei Jahren sowie im Förderzeitraum
  • künstlerische Qualität und Eigenständigkeit des programmatischen Profils
  • Bedeutung für die kulturelle Infrastruktur im Bereich Tanz
  • überzeugende Darstellung der Bedeutung der geplanten Maßnahmen für den Ort

Umfang der Förderung:

Es können folgende Mittel beantragt werden:

  • Zuschüsse für allgemeine Ausgaben, die für die Entwicklung und Sicherung der künstlerischen Arbeit notwendig sind (Personal- und Sachausgaben), aber nicht einzelnen Produktionen zugeordnet werden können
  • Zuschüsse zu Ausbau, Erhaltung und Ausstattung von Präsentations- und/oder Produktionsorten (nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, die einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen)

 

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