Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährt im Jahr 2025 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Zuwendungen für die Durchführung von professionellen künstlerischen Kooperationen durch Fellowships für Künstlerinnen und Künstler in Berlin, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder verlassen wollen.
Berliner Kulturakteurinnen und -akteure können sich um die Durchführung von maximal einjährigen Fellowships bewerben, um Künstlerinnen und Künstler der Zielgruppe, beim Einstieg in die professionelle Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit in Berlin zu unterstützen.
Ziel des Programms ist eine professionelle Kooperation zwischen Berliner Kulturakteurinnen und -akteuren und professionellen Künstlerinnen und Künstlern (Fellows), die ihre bisherigen Aufenthaltsländer verlassen haben oder wollen, weil sie:
- sich persönlich bedroht sehen (z.B. aufgrund von politischer Verfolgung oder bewaffneten Konflikten),
- ihre professionelle Tätigkeit wegen der politischen Bedingungen nicht fortsetzen können (z.B. aufgrund von allgemeiner Repression, Klima der Einschüchterung, Wegbrechen von beruflichen Möglichkeiten).
Für die Durchführung der Kooperation können bis zu 2.500 Euro monatlich gewährt werden. Ein Betrag von mindestens 2.000 Euro muss über die Kulturakteurin bzw. den –akteur an den Fellow gezahlt werden (z.B. Stipendium, Entgelt, Honorar, Vergütung).