Antragsfristen

SenKultGZ: Einzelprojektförderung

Bewerbungsfrist: 30.06.2025 | Info-Veranstaltung: 10.+11.06.2025, 10-12 Uhr, online

Gefördert werden Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste. Es kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Es muss bereits eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt worden sein, die bei Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Beantragt werden können Sach- und Personalkosten, die für die Durchführung des gesamten Projekts notwendig sind.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Einzelprojektförderung wird in der Regel jährlich jeweils im Mai eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.

Informationsveranstaltung: 

Am 10. Juni 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am 11. Juni 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird jeweils online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über BigBlueButton angeboten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 5. Juni 2025 an unter DK.TANZ@kultur.berlin.de. Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

Einzelprojektförderung - Berlin.de

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