Antragsfristen

SenKultGZ: Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen

Bewerbungsfrist: 15.07.2025, 14:00 Uhr

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten.

Privatrechtlich organisierte Kultureinrichtungen, die eine auf Dauer angelegte Projektförderung erhalten, können sich nur bewerben, wenn sie 

  1. strukturell gefördert werden (Finanzierung des laufenden Betriebes) und
  2. über einen eigenen Produktions- und Veranstaltungsort verfügen und
  3. ein kuratiertes Programm vorhalten.

Das Programm sieht die Förderung ein- und zweijähriger Projekte vor, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z. B. Koproduktionen, Reihen mit mind. 3 verschiedenen Veranstaltungen, Serien, Einzelprojekte usw.).

 

Gefördert werden:

  • Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteurinnen und Akteure der Freien Szene zusammenarbeiten
  • Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen.
  • Reine Filmfestivals und Filmreihen sind nicht förderfähig. 

 

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist Januar 2026, eine Projektdauer bis Dezember 2027 ist möglich.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt auf unserer Webseite entnommen werden.

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen. Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen. Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2025 um 14:00 Uhr. Bewerbungen können über unser Portal eingereicht werden.

Eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung finden Sie auf unseren Webseiten

 

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich ab Mai 2026 veröffentlicht, die Antragsfrist wird es voraussichtlich im Sommer 2026 geben.

 

AUSSCHREIBUNG PDF

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