Aktuelles aus Berlin

Senatsverwaltung für Kultur und Europa | Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Pressemitteilung vom 23.06.2021 | Online-Infosession: 28.06.2021 um 14 Uhr

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen startet:
 
Am 1. Juli 2021 startet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der das Wiederhochfahren des Kultur- und Veranstaltungsbetriebes bundesweit mit bis zu 2,5 Milliarden Euro unterstützt. Die Planungssicherheit der Veranstalter:innen soll damit gestärkt werden, pandemiebedingte Ausfallrisiken abgefedert und Zuschüsse für einen Veranstaltungsbetrieb mit Hygieneauflagen und reduziertem Platzangebot geleistet werden.
 
Der Sonderfonds richtet sich – unabhängig von der Rechtsform – sowohl an privatrechtlich organisierte als auch an öffentlich-rechtliche Veranstalter:innen (nur Wirtschaftlichkeitshilfe). Es soll die gesamte Bandbreite von Kulturveranstaltungen gefördert werden: antragsberechtigt sind Veranstalter von Aufführungen der Performing Arts (u.a. Musiktheater, Schauspiel, Musical, Tanz, Puppen- Figuren- und Objekttheater, Varieté, Zirkus, Kabarett, Comedy, Artistik), Livemusik-Konzerte, Vorführungen in den Bereichen Film und Medien (einschließlich Kinovorführungen), Ausstellungen und Lesungen.
 
Federführung bei der Umsetzung im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Kooperation mit der Senatskanzlei, die das Programm für die Kinoveranstaltungen umsetzt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist bei einzelnen kulturwirtschaftlichen Veranstaltungen einbezogen.
 
Partnerin bei der Umsetzung im Land Berlin ist die landeseigene Kulturprojekte Berlin GmbH, die im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Prüfung der Anträge übernimmt und Antragstellende bei Berlin spezifischen Fragen berät, die nicht über die zentrale Service-Hotline des Programms oder die allgemeinen FAQs beantwortet werden können. Die Bewilligung der Anträge wird von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Senatskanzlei übernommen.
 
Der Sonderfonds besteht aus mehreren Teilen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt Kulturveranstaltungen mit einer Corona-bedingt reduzierten Kapazität von bis zu 500 Personen (ab 1. Juli). Ab 1. August wird diese Zahl auf bis zu 2.000 Personen erhöht. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann bis 31. März 2022 genutzt werden. Ab 1. September startet als zweite Säule des Sonderfonds, die Ausfallabsicherung für Veranstaltungen ab 2.000 Personen. Die Ausfallabsicherung steht bis 31. Dezember 2022 zur Verfügung.
 
Seit 15. Juni können sich die Veranstalter:innen auf der zentralen Homepage des Sonderfonds in einem ausführlichen FAQ-Katalog mit den Bedingungen des Programms vertraut machen und ihre Veranstaltungen registrieren (https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de).
 
Alle Fragen zum Programm, zur Registrierung und Antragstellung können bei der zentralen Service-Hotline 0800 6648430 gestellt werden. Die aktuellen Antragszahlen zeigen, dass bereits zahlreiche Berliner Kulturveranstalter:innen begonnen haben, ihre Veranstaltungen für den Sonderfonds des Bundes zu registrieren. – Allein im Bereich der Ausfallversicherung wurden bis Wochenbeginn Veranstaltungen mit einer potentiellen Ausfallsumme in Höhe von mehr als 48 Millionen Euro registriert.


Am Montag, 28. Juni 2021 um 14.00 Uhr laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin von Kulturprojekte Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Online-Infosession zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ein.
Alle Informationen zur Veranstaltung sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.creative-city-berlin.de/de/events/event/infosession-sonderfonds-des-bundes-fur-kulturveranstaltungen/
Interessierte und potenzielle Antragsteller:innen können sich hier für die Veranstaltung anmelden: https://kulturprojekteberlin.typeform.com/to/XzbkSBmY


Senator Klaus Lederer: „Die Berliner Kulturszene und all das, was ihre Lebendigkeit und Diversität ausmacht, lässt sich nicht auf Knopfdruck wiederhochfahren. Die Veranstalter:innen benötigen Planungssicherheit und bei einem Veranstaltungsbetrieb unter Hygieneauflagen braucht es zusätzlich Anreize, um wieder in den Planungsmodus zu kommen. Wir freuen uns daher, dass der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen nun an den Start geht. Das Land Berlin sorgt für die bestmögliche Umsetzung des lange erwarteten Sonderfonds des Bundes. Wir wünschen uns, dass möglichst viele Veranstalter:innen die Förderung nutzen, die helfen soll, den Blick wieder in Richtung Normalbetrieb zu richten.“
 

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