Antragsfristen

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Hauptstadtkulturfonds

Bewerbungsfrist: 15.04.2025, 14 Uhr

Der Hauptstadtkulturfonds wurde vom Bund und dem Land Berlin zusammen ins Leben gerufen, um bedeutsame kulturelle Projekte in der Bundeshauptstadt Berlin zu ermöglichen, die der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen. Hierfür stellt der Bund dem Land Berlin jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderbereiche

Bewerben können sich natürliche oder juristische Personen mit Konzepten für nahezu alle künstlerischen Sparten. Auch spartenübergreifende, inter- und transdisziplinäre Vorhaben können eingereicht werden. Es werden kleinere und größere Projekte gefördert.

Die Sparten

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Künste
  • Film
  • Literatur
  • Medienkunst
  • Musik
  • Übergreifend
  • Zeitgeschichte/Geschichte

Es werden auch inter- und transdisziplinare Vorhaben gefördert.

Förderkriterien

Die inhaltliche und künstlerische Qualität der Anträge ist entscheidend für die Auswahl. Der HKF fördert Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Gefragt sind innovative Ansätze, die zur Entwicklung der Künste beitragen, ebenso wie Vorhaben, die bedeutende Traditionen aufnehmen und weiterführen. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, müssen aber für ein Publikum oder eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.

Barrierefreiheit

Größtmögliche Teilhabe an öffentlich geförderten Angeboten ist eines der Ziele öffentlicher Kulturförderung in Berlin. Deshalb fordert der Hauptstadtkulturfonds alle Antragstellenden dazu auf, Barrierefreiheit in ihren Projekten vorzusehen. Nähere Informationen findet ihr zum Download in den Förderkriterien.

 

Informationsblatt
 

Förderbereiche und -kriterien - Hauptstadtkulturfonds Berlin

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