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Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025

Veröffentlicht am 26.07.2023

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Juli den Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 mit einem Volumen von 39,066 Mrd. € (2024) und von rund 40,17 Mrd. € (2025) beschlossen. Im Kapitel der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt heißt es: „In multiplen Krisen wie gegenwärtig fördert der Senat die Resilienz der Berliner Kultur. Dafür sind im Haushaltsentwurf folgende Mittel vorgesehen für: Ausgleich der Tariferhöhungen (2024 plus 13 Mio. € und 2025 plus 26 Mio. € zzgl. einer zentralen Vorsorge), Erhöhung der Mindestgagen (2024 plus 1,5 Mio. € und 2025 plus 1,5 Mio. €) und Honoraruntergrenzen (2024 plus 0,9 Mio. € und 2025 plus 2 Mio. €). Weitere 1,5 Mio. € sind für Fortschreibung der seit 2023 vorgesehenen Honorare Guides in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäusern. Weitere Schwerpunkte liegen im Fonds digitaler Wandel (2024 und 2025 jeweils in einem Volumen von 15 Mio. €), im Härtefallfonds Post-Corona (2024 mit einem Umfang von 5 Mio. € und 2025 mit 10 Mio. €) sowie Stärkung der Kinder- und Jugendtheater für das Publikum von morgen (2024 und 2025 jeweils 200.000 € mehr). Der Senat setzt seine Raumoffensive fort. Derzeit umfasst der Bestand ca. 2000 Kulturräume, ca. 500 werden entwickelt. Bis zum Ende der Dekade soll die Zahl der Kulturräume im Landesbesitz verdoppelt werden. Des Weiteren sichert dieser Haushalt die Sanierung der Komischen Oper ab. Gesteigerte Ansätze sind für das Modellprojekt am Flughafen Tegel, das ehemaliges Gerichtsgebäude in der Lehrter Straße, die frühere Schauspielschule Ernst Busch in der Schnellerstraße, den Lernort Keibelstraße, für die Installation eines Kulturkatasters und für die Erhöhung der Konzeptförderungen im Haushalt niedergelegt.“

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