Der Zuschuss beträgt 75 % des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019. Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz vom Jahr 2019 zugrunde legen.
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Meldung vom 25.11.2020 / Antragsfrist: 31.01.2021
Ab heute können Unternehmen und Soloselbständige, die direkt oder indirekt durch die aktuell angeordneten Schließungen betroffen sind, Novemberhilfe beantragen.
Der Zuschuss beträgt 75 % des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019. Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz vom Jahr 2019 zugrunde legen.
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