Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startet ein neues, gemeinsam mit den Ministerien entwickeltes Impulsförderungsmodell, das Vorhaben aus den Bereichen zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössisches Theater bezuschusst, die den Austausch zwischen Regionen in Deutschland fördern, wo in beiden Bereichen entsprechende Strukturen zum qualitativen Erhalt und Ausbau der lokalen Szenen fehlen; bzw. Vorhaben, die Künstler:innen/ Veranstalter:innen/ Netzwerke etc. aus Regionen einbeziehen, in denen diese Kunstformen zu wenig repräsentiert sind.
Mit der Impulsförderung Tanz & Theater sollen neue, bundesländerübergreifende Kooperationen entstehen, die Entwicklungspotenziale in den oben genannten Bereichen und Regionen erschließen und neue „Tangenten“ der Kooperation ermöglichen.
Ab sofort ist es möglich, Fördermittel für Projekte, die im Jahr 2025 stattfinden, im Rahmen der 1. Vergabe 2025 zu beantragen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich digital über das Antragsportal bis spätestens 18.00 Uhr (MEZ) am Tag der Deadline ein.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Administration des NPN liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 18.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar. Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.
Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, Produktionszentren und -büros, Tanz- bzw. Theaternetzwerke, andere Kulturinstitutionen, die als Veranstalter:in auftreten, Einzelkünstler:innen, Kompanien und Kollektive, natürliche und juristische Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland.
Das beantragte Vorhaben muss einen bundesländerübergreifenden Austausch beinhalten.
Das Vorhaben darf i.d.R. zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben (die Jury tagt normalerweise innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist, kein Rechtsanspruch). Es muss bis spätestens 31.12. des Jahres abgeschlossen sein.
Bei Antragstellung müssen Dritt- bzw. Eigenmittel in Höhe von mind. 10% des Vorhabenvolumens eingebracht werden (keine unbaren Leistungen oder Sachleistungen!).
Das Vorhaben wird im Wesentlichen in Deutschland realisiert.
Was kann ich beantragen?
Die Mindestsumme der beantragten Förderung sollte in der Regel 2.000,- EUR betragen und darf die Höchstsumme von 25.000 ,- EUR nicht übersteigen.
Bei Antragstellung müssen finanzielle Dritt- bzw. Eigenmittel in Höhe von mind. 10% des Gesamtvolumens eingebracht werden (keine unbaren Leistungen oder Sachleistungen!).
Förderbereiche
Im Rahmen der Impulsförderung Tanz & Theater dürfen Vorhaben in folgenden vier Förderbereichen beantragt werden:
Förderbereich 1: Residenzen
Förderbare Formate: Showings, Lecture Performances, Workshops usw.
Förderbereich 2: Austausch zwischen (Künstler:innen-)Netzwerken
Förderbare Formate: Produktionen, (Mini-)Festivals, Workshops, Dialogformate usw.
Förderbereich 3: Forschungsarbeiten
Förderbare Formate: Veröffentlichungen, Lecture Performances, Präsentationen usw.
Förderbereich 4: Veranstaltungsreihen
Förderbare Formate: Vorstellungen, Workshops, Arbeitsgespräche, Pitchings, informelle Begegnungsformate usw.