Mit dem Programm Tanzland werden Gastspiele von Ensembles des zeitgenössischen Tanzes und freien Tanzkompanien außerhalb der
Metropolen gefördert, in den Gastspielhäusern der INTHEGA (der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V.). Die
Kulturstiftung des Bundes führt das Programm Tanzland bis zum Jahr 2026 fort, dies ist die zweite Förderrunde. Ein INTHEGA-Haus kann bis zu drei Ensembles einladen oder ein Ensemble an mehreren Häusern gastieren. Antragsberechtigt sind die INTHEGA-Häuser.
Online-Antragsberatung: 30.06.2022, 14–15.30 Uhr
Weitere Informationen finden sich hier.
Veröffentlicht am 07.06.2022.