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Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen werden bis Ende Juni 2021 verlängert – Beantragung für die Soforthilfe IV 4.0 über die Überbrückungshilfe III möglich

Pressemitteilung vom 22.02.2021

Der Kultur- und Medienbereich ist eine durch die Corona-Einschränkungen besonders hart getroffene Branche. Auch bei positiver Entwicklung der Pandemie ist für diese Unternehmen in den nächsten Monaten mit weiteren Einschränkungen zu rechnen. Mit insgesamt 25 Millionen Euro wurden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen bisher aus Mitteln der Soforthilfe IV unterstützt. Das Programm hat sich als erfolgreiches und effektives Instrument erwiesen.

Um bei pandemisch bedingter drohender Existenzgefährdung weiterhin Hilfe auf Landesebene anbieten zu können, geht das Programm Soforthilfe IV mit einem Förderzeitraum von März bis Juni 2021 in eine vierte Runde. Die Soforthilfe IV 4.0 gewährt auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 500.000 Euro.

Neu ist in der vierten Programmrunde der Prozess: Die Beantragung der Soforthilfe IV 4.0 ist nicht mehr direkt, sondern nachgelagert über die Überbrückungshilfe III möglich. Es muss daher zunächst – bis 31. März 2021 – ein Antrag auf Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Im Anschluss setzen die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der IBB ein Interessenbekundungsverfahren für die Soforthilfe IV 4.0 um, Auszahlungen aus der Soforthilfe IV 4.0 erfolgen voraussichtlich ab Mai 2021. Darüber hinaus sind Antragstellende gehalten zu prüfen, ob weitere Hilfsmaßnahmen des Bundes oder des Landes Berlins vorrangig genutzt werden können.

Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Sie müssen mindestens 2 Beschäftigte im Vollzeitäquivalent vorweisen können und der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Entscheidungen erfolgen auf Basis der Relevanz der Unternehmen für das Kulturleben in der Stadt und den Medienstandort Berlin sowie hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Betrachtung unter Einbindung externer Wirtschaftsprüfer.

Antragsberechtigt sind private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm, Festivals, Kinos, Unternehmen im Bereich Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen (hierzu zählen ausschließlich Unternehmen, die „kreativ an der Produktion“ von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen beteiligt sind), Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik inklusive Synchronstudios und VFX-Unternehmen, Filmverleih und –vertrieb (ohne Videotheken) von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen sowie Hörfunk- und Fernsehveranstalter.

Weitere Informationen zum Programm sowie einen ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie ab dem 23. Februar 2021 auf der Webseite der Investitionsbank Berlin.

Für Fragen zur Antragsstellung, die über den FAQ-Katalog hinausgehen, steht unser erfahrener Partner, das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH über das Kontaktformular der IBB zur Verfügung.

Am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 14.00 Uhr laden das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 4.0 ein.
Alle Informationen finden Sie hier.
Antragsteller*innen können sich hier anmelden.

Zur Pressemitteilung auf der Website der Senatsverwaltung für Kultur und Europa geht es hier.

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