Antragsfristen

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung

Bewerbungsfristen: 02.05.+02.11.2025

Die Allgemeine Projektförderung ist ein Förderprogramm für partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Wir suchen nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Pro Antragsrunde kann nur ein Antrag eingereicht werden (entweder für Profil: Soziokultur oder für die Allgemeine Projektförderung).

Es werden Projekte gefördert, die

  • zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
  • partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
  • ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
  • etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
  • beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen

Antragsteller*innen

Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung.

Antragstellung

Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung einreichen. 
Das Antragsportal öffnet zweimal jährlich für einen Monat, in der Regel mit den Fristen 2. Mai und 2. November. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden.

Download Muster-Antrag

Projektlaufzeit und Fristen

Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.

Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:

  1. Halbjahr mit Frist 2.Mai: Projektstart voraussichtlich Mitte September
  2. Halbjahr mit Frist 2.November: Projektstart ab Februar des Folgejahres

Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach Fördermöglichkeiten oder Kooperationspartner*innen.

Projektbudget

In der Allgemeinen Projektförderung können mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 Prozent des gesamten Projektbudgets. Das bedeutet, eine 100-Prozent-Förderung durch den Fonds Soziokultur ist nicht möglich. Mit dem Antrag muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden.

Förderentscheid

Alle Anträge werden vom Kuratorium des Fonds Soziokultur begutachtet. Danach trifft sich das Kuratorium und entscheidet in der Auswahlsitzung, welche Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Anschließend teilt die Geschäftsstelle die Entscheidungen des Kuratoriums den Antragsteller*innen ohne Begründung mit. Zu einem früheren Zeitpunkt können wir keine Auskunft über die Entscheidungen geben.

Antragsfrist 2. Mai: Förderentscheidung Ende Juni / Anfang Juli desselben Jahres
Antragsfrist 2. November: Förderentscheidung Anfang / Mitte Januar des Folgejahres

Überblick Allgemeine Projektförderung | Fonds Soziokultur

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