Gefördert werden Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind bereits zur Antragstellung nachzuweisen. Interessierte an einer digitalen Infoveranstaltung können sich hier anmelden.
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