Das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS ermöglicht Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und Kultureller Bildung. Das Programm hat zwei Förderschwerpunkte: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen und künstlerische Vorhaben in digitalen Räumen.
Mit dem Förderschwerpunkt des Programms GLOBAL VILLAGE KIDS in ländlichen Räumen sollen Projekte gefördert werden, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren richten, insbesondere an solche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen, an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie an Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung. Gesucht werden künstlerische Projekte, die mit ihrem Ansatz in den verschiedenen Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste einen neuen und altersgerechten Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen und sich dabei sowohl mit lokalen als auch mit globalen Themen auseinandersetzen. Der Programmschwerpunkt soll die kulturelle Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen in ländlichen Räumen unterstützen und ausbauen. Darüber hinaus profitieren unabhängige lokale Kunst- und Kulturakteur*innen und können durch die Projekte ihre Sichtbarkeit erhöhen.
Was wird gefördert?
#Kulturelle Bildung
Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren in Risikolagen, in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden.
Die Fördermodule umfassen dabei kurzfristige Laborvorhaben mit einem Gesamtstundenumfang von mindestens 30h, sowie Prozessvorhaben mit einem Gesamtstundenumfang von mindestens 60h. Die Laborförderung wird insbesondere neuen Bündnissen empfohlen. Die Prozessförderung kann nur für bereits in einer Labor- oder Prozessförderung von GLOBAL VILLAGE KIDS geförderte Antragsteller*innen oder Bündnisse beantragt werden. Zudem ist fortlaufend eine Miniförderung bis maximal 30h Gesamtstundenumfang ausgeschrieben (vorbehaltlich verfügbarer Mittel).
Wer kann sich bewerben?
Bündnisse aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Alle Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.
Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein. Alle Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.
Wie viel kann beantragt werden?
Zum 1. März 2025 kann die Laborförderung mit einer Antragssumme von 5.000 Euro bis maximal 15.000 Euro (inklusive 7% Verwaltungspauschale) sowie die Prozessförderung ab 15.000 Euro bis maximal 50.000 Euro (inklusive 7% Verwaltungspauschale) beantragt werden. Fortlaufend kann auf Anfrage beim Projektbüro eine Miniförderung bis maximal 5.000 Euro (inklusive 7% Verwaltungspauschale) beantragt werden. (vorbehaltlich verfügbarer Mittel).
Je nach Antragslage steht die maximale Höchstfördersumme ggf. nicht zur Verfügung. Die Vergabequote in GLOBAL VILLAGE KIDS beträgt: 2/3 der zu fördernden Projekte entfallen auf die Laborförderung und 1/3 der zu fördernden Projekte auf die Prozessförderung. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung.
Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.