Bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten
Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele.
Wer kann sich bewerben?
langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind und die für das beantragte Vorhaben mit mindestens einer anderen ebenfalls als juristischen Person organisierten Institution aus den Freien Darstellenden Künsten kooperieren, die in einem anderen Bundesland ihren Sitz hat
Kooperationspartner*in: mind. eine weitere als juristische Person organisierte Struktur mit Sitz in einem anderen Bundesland – inkl. verbriefter Kooperationsabsicht
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.
Wieviel kann beantragt werden?
15.000 € - 50.000 €
Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land und/oder Kommune) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.
Informationen zum Kofinanzierungsfonds Berlin finden sich hier.
Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
Antragsfrist(en):
- 17. Juli 2023
Weitere Informationen finden sich hier.