Der Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder erwähnen in ihrem Beschluss zur Besprechung am 4. Oktober an zwei Stellen den Kulturbereich: So sollen „im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandene Restmittel auch in 2023 genutzt werden, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen“. Außerdem wird erwähnt, dass, soweit sich über die Energiepreisbremse hinaus weiterer Hilfebedarf ergibt, darunter für Kultur, "Bund und Länder über zusätzliche Maßnahmen beraten".
Veröffentlicht am 10.10.2022