Antragsfristen

Deutsche Künstlerhilfe

Bewerbungsfrist: laufend

Die Deutsche Künstlerhilfe macht es dem Bundespräsidenten möglich, Künstler*innen und Schriftsteller*innen zu helfen, die zum kulturellen Ansehen Deutschlands beigetragen haben und in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die wichtigsten Infos hier auf einen Blick:

  • Die Deutsche Künstlerhilfe ist eine Stiftung des Bundespräsidenten und soll Künstler*innen in Not unterstützen, die aufgrund von Alter oder Krankheit unverschuldet in Not geraten sind
  • Die Unterstützung kann eine Einmalzahlung von 2.300 Euro sein, oder langfristig drei Mal im Jahr à 2.500 Euro (insgesamt 7.500 Euro pro Jahr) ausgezahlt werden
  • den Betroffenen soll ermöglicht werden, weiterzuarbeiten
  • es ist eine Ehrengabe, diese wird bei Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen nicht angerechnet
  • Antragsstellung geht immer über die Kultusministerien der Länder, für die Darstellenden Künste in Berlin ist
  • Für Berlin und die Darstellende Künste ist die Ansprechpartnerin Ulrike Straube, Ulrike.straubenoSpam@kultur.berlin.de, Tel. 030/90228-748.
  • Dort wird bewertet, ob jemand in finanzieller Not ist, orientiert am Sozialhilfegesetz
  • Eine langjährige künstlerische Tätigkeit ist Vorgabe
  • Eine Prüfung der finanziellen Notsituation findet alle 5 Jahre statt, bei Krankheit ist sie auf 2-3 Jahre befristet; Personen können bis zum Tode unterstützt werden Einmalzahlungen sind schnell und ohne intensive Prüfung möglich, dafür müssen nur Erfassungsbogen und künstlerische Leistung dargelegt werden

Alle Informationen und ein FAQ finden sich im PDF.

Informationen zur Künstlerhilfe

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