Beantragen können Soloselbständige im Tanz – Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, etc, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Fördersumme: Mind. 4.500 € und max. 13.500 € für mind. 3 bis max. 9 Monate. Eine Kombination mit anderen Stipendienprogrammen des Bundes ist dabei im Förderzeitraum ausgeschlossen. Weitere Informationen finden sich hier.
Die stipendienartige Förderung bezieht sich auf Vorhaben von Tanzschaffenden, die das Ordnen, Dokumentieren, Archivieren (von Requisiten, Bühnenbildern, Programmheften, Videos etc.), Recherchieren, Weiterbilden und Entwickeln ihrer Arbeit, ihrer Vorhaben und Projekte beinhalten und sich den zum Teil unsichtbaren Bereichen des künstlerischen Arbeitens widmen.