Aktuelles aus Berlin

Corona | Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Pressemitteilung vom 25.03.2020

Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.

Dazu erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit den Sozialversicherungsbeiträgen werden durch die Krankenkassen die Pflegekräfte und Ärzte in den Kliniken bezahlt, die Arbeitsagenturen finanzieren damit das Kurzarbeitergeld, das jetzt Millionen von Arbeitnehmern helfen soll, und natürlich werden damit die Renten finanziert. Für diese und noch viel mehr Leistungen benötigen die Renten-, die Arbeitslosen-und die Krankenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge. [...]

Downloads:
Word-Vorlage für den Antrag zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
pdf-Vorlage für den Antrag zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Die vollständige Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes ist hier zu finden.

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