Aktuelles aus Berlin

Corona | Soforthilfen werden fortgesetzt und ausgeweitet

Pressemitteilung vom 26.06.2020

Senat beschließt Eckpunkte für weitere Überbrückungs- und Sofortprogramme im Gesamtvolumen von rund 1,8 Mrd. € – Bundesprogramme werden durch landesspezifische Hilfsprogramme in Höhe von 525 Mio. € ergänzt.

Aus der Sitzung des Senats am 26. Juni 2020:

Der Berliner Senat beabsichtigt die Fortsetzung und Ausweitung der Soforthilfen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Hierfür hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit seinem Beschluss zum ersten Nachtragshaushalt zusätzlich 500 Mio. € für Hilfsprogramme zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Mio. € für 2021. Eckpunkte zur Umsetzung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz, der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, und des Senators für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, beschlossen.

Das Land Berlin will die vom Bund beschlossenen Soforthilfen, die sich bundesweit auf insgesamt 25 Mrd. € belaufen und für Berlin in etwa 1,3 Mrd. € ausmachen, bedarfsgerecht ergänzen, um der spezifischen Wirtschaftslage in der Hauptstadt Rechnung zu tragen. Der Bund ist somit dem Anliegen der Länder gefolgt und hat die Soforthilfen wieder geöffnet in zwei Dimensionen, zeitlich für die Monate Juni, Juli und August und strukturell für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Das Land Berlin hat frühzeitig und unbürokratisch in der Corona-Krise in großem Umfang effektive Soforthilfen auf den Weg gebracht. Dass die Hilfsprogramme des Senats und der Bundesregierung wirksam waren, zeigen die Zahlen der IBB. Rund 420.000 Arbeitsplätze wurden vorläufig gesichert. Jetzt kommt es darauf an, die Überbrückung zu verlängern und, wo möglich, einen wichtigen Impuls für das Hochfahren der Berliner Wirtschaft und deren Revitalisierung zu setzen. Das aktuelle Hilfsprogramm sieht nachhaltige, tragfähige Lösungen vor. Damit werden wir der besonderen, branchenspezifischen Notsituation nach der Corona-Krise und unserer Verantwortung für unsere Stadt und die Berlinerinnen und Berliner gerecht.“

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Zusätzlich zu den Programmen des Bundes übernehmen wir Verantwortung, um die Berliner Wirtschaft weiter zu stabilisieren und sie für den Neustart nach Corona fit zu machen. Wir werden gewerbliche Mieten kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 90 Mio. € fördern. Dafür legen wir eine Soforthilfe auf, die im Einzelantragsverfahren gewerbliche Mieten mit einem 50-prozentigen Zuschuss überbrückt. Neben einer Ausweitung der Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen werden wir beispielsweise einen Kongressfonds zur Förderung der Messe- und Veranstaltungsbranche auflegen. Den Berliner Mittelstand wollen wir mit Zuschüssen in Gestalt einer Digitalprämie unterstützen und damit die Digitalisierung voranbringen. Die Corona-Krise hat die Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer hart getroffen, insbesondere den für unsere Stadt so wichtigen Dienstleistungssektor rund um den Tourismus: Kongresse, Messen und Veranstaltungen, Kunst-, Kultur und die Gastronomie. Wir haben mit den Soforthilfen schnell und unbürokratisch gehandelt und damit rund 420.000 Arbeitsplätze gestützt. Gemeinsam mit dem Bund werden wir die durch die Corona-Pandemie in Not geratenen Unternehmen, Selbstständige und Start-Ups auch zukünftig nicht alleine lassen.“

Kultursenator Dr. Klaus Lederer: „Berlins Kulturlandschaft hat einen enormen Anteil an der Attraktivität unserer Stadt – zugleich sind die Kulturschaffenden aller Sparten von der Corona-Krise am härtesten betroffen. Der heutige Beschluss freut mich im Ergebnis sehr: Er hilft Betroffenen in ihrer unmittelbaren, schwierigen Situation effektiv und gewohnt schnell. Und er hilft so, das Überleben unserer einzigartigen kulturellen Vielfalt zu sichern.“

Die Mittel des Landes Berlin belaufen sich insgesamt auf 525 Mio. €. Davon entfallen allein 50 Mio. € auf die Soforthilfeprogramme IV und V. Gewerbliche Pächterinnen und Pächter beziehungsweise Mieterinnen und Mieter sollen zusätzlich mit 90 Mio. € unterstützt werden. Hinzu kommen Hilfen in Höhe von 80 Mio. € für Solo-Selbstständige und KMU zur Förderung von IT-Projekten. Rund 25 Mio. € sind für Stipendienprogramme im Bereich Kultur sowie für künstlerische Projekte im Stadtraum vorgesehen.

Für Familien, für deren minderjährige Kinder kein Anspruch auf Notbetreuung besteht, sind 60 Mio. € an temporären Familienhilfen vorgesehen. Erste von Bund und Land kofinanzierte Programme sind bereits in Umsetzung. Insgesamt 5 Mio. € sollen an soziale und ähnliche Einrichtungen zur Stärkung der Ehrenamts- und Vereinshilfe fließen. Weitere 5 Mio. € an Soforthilfen sind für bedürftige Studierende vorgesehen. Angesichts der Digitalisierung des Lehrbetriebs sind 3 Mio. € zur Einrichtung eines Technikfonds geplant, um technische Ausstattungsmittel zur Verfügung zu stellen. Mit 2 Mio. € sollen ausländische Studierende unterstützt werden. Da das Stipendienprogramm des Bundes für ausländische Studierende erst später einsetzt, wird eine Fördermöglichkeit von bis zu 1.000 € geschaffen.

Zur Ankurbelung des Kultur- und Veranstaltungstourismus werden 10 Mio. € bereitgestellt. Knapp 20 Mio. € werden dafür aufgewendet, Kongresse und Tagungen wieder hochzufahren, allen voran in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung und Mobilität. Insbesondere geht es um die kleineren Formate ab 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit mindestens zweitägigen Veranstaltungen. Profitieren sollen insbesondere Dienstleisterinnen und Dienstleister, die ihren Sitz in der Hauptstadtregion haben und die Kriterien der ‚sustainable meetings Berlin‘ erfüllen.

Insgesamt 130 Mio. € werden vorsorglich für mögliche weitere Antragsverfahren zu den Soforthilfen IV und V sowie weitere Stipendien ab September dieses Jahres bereitgestellt. 80 Mio. € davon für die Wirtschaftsförderung, 30 Mio. € für Medien und Kultur. Das betrifft vor allem diejenigen Unternehmen beziehungsweise Selbstständigen, die dann noch von andauernden Schließungen oder Teilschließungen betroffen sind.

Eine Reserve in Höhe von 60 Mio. € wird vorgehalten, um (Ko-)Finanzierungen zu ermöglichen. Diese sollen bei Maßnahmen vorgenommen werden, die darauf abzielen, Gebäude, Maschinen und Infrastrukturen wieder voll auszulasten und eine Nutzbarkeit von bis zu 100 Prozent herzustellen.

Die Förderung von Start-Ups wird künftig ausgeweitet mit der Soforthilfe Start-Ups (Soforthilfe VI). Hierbei erhält die IBB vom Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 800.000 € Wagniskapitalmittel je Förderfall, die mit einer Haftungsfreistellung von 70 Prozent verbunden sind. Das Land Berlin versetzt die IBB in die Lage, die Haftungsfreistellung auf 100 Prozent zu erhöhen. Als zweite Maßnahme werden die Start-Up-Stipendien und der sogenannte Gründungsbonus ausgeweitet, um junge Teams zu unterstützen und – falls durch die Corona-Krise Verzögerungen eingetreten sind – bereits bestehende Stipendien zu verlängern. Die Förderung ist Bestandteil des zweiten Nachtragshaushalts. Berücksichtigt werden hierbei EU-Mittel.

Der Senat wird dem Hauptausschuss auf Basis der genannten Eckpunkte konkrete Konzepte vorlegen und damit die formale Voraussetzung für die Freigabe der Mittel schaffen.

Zur Pressemitteilung auf der Seite der Senatsverwaltung geht es hier.

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