Aktuelles aus Berlin

Corona: Aktuelles Hygienerahmenkonzept, 2G und 3G

Das Berliner Hygienerahmenkonzept wurde zum 26.09.2021 aktualisiert. Mit der Verordnung gilt unter Einhaltung der im Folgenden erläuterten Regeln seither: Grundlegende Voraussetzung für Kulturveranstaltungen ist, dass die Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind = 3G-Regel (Ausnahme: Veranstaltungen im Freien bis 100 Teilnehmende). Die Verordnung ermöglicht es, Einrichtungen und Veranstaltungen unter der 2G-Regel = geimpft oder genesen zugänglich zu machen und im Gegenzug weitere Erleichterungen von den Bestimmungen der Verordnung zu erlangen. Für Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt stets die 2G-Regel = geimpft oder genesen. Sofern in diesem Hygienekonzept die 3G-Regel genannt ist, gilt diese nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder Schülerinnen und Schüler, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Der Nachweis erfolgt durch Schülerausweis oder BVG-Karte. Alle ausführlichen, aktuell geltenden Regelungen und Infos im Detail finden sich zum Nachlesen im aktuellen Hygienerahmenkonzept hier.

 

Veröffentlicht am 01.10.2021.

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