Aktuelles aus Berlin

Corona: Aktuelles Hygienerahmenkonzept

Veröffentlicht am: 02.09.2021

Das Berliner Hygienerahmenkonzept wurde zum 20.08.2021 aktualisiert, seither gilt u.a. die 3G-Regel: Grundlegende Voraussetzung für Kulturveranstaltungen ist, dass die Teilnehmenden (dies schließt die Mitwirkenden ein) geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen im Freien bis 100 Teilnehmende. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, sowie Schüler:innen. Außerdem gilt: Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 1000 zeitgleich Anwesenden erlaubt. Kulturveranstaltungen mit bis zu 2000 zeitgleich Anwesenden können in geschlossenen Räumen mit maschineller Lüftung durchgeführt werden. Veranstaltungen im Freien mit bis zu 2000 zeitgleich Anwesenden, darunter auch Proben und Aufführungen von Amateurensembles, sind erlaubt. Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung, insbesondere zur Zahl der Teilnehmenden, können durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zugelassen werden (§ 38 VO). Die ausführlichen Regelungen finden Sie im aktuell gültigen Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Eine weitere Aktualisierung ist für den 04.09.2021 angekündigt.

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