Antragsfristen

CED KULTUR: Europäische Kooperationsprojekte

Bewerbungsfrist: 13.05.2025, 17 Uhr

Mit diesem Förderbereich unterstützt die EU Kulturprojekte, in denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern zusammenarbeiten und europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden. Auf der Website findet sich ein kommentiertes Antragsformular, das detaillierte Erläuterungen liefert.

Im Rahmen der Aktion Europäische Kooperationsprojekte werden Projekte unterstützt, an denen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors jeder Größe, einschließlich Kleinst- und Kleinorganisationen, aus verschiedenen Ländern beteiligt sind, um sektorale oder sektorübergreifende Aktivitäten durchzuführen.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine klare Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufweisen, da dies der Kern der europäischen Kooperationsprojekte ist.

Die Aktion ist im politischen Rahmen des Aktionsbereichs Kultur des Programms Kreatives Europa und in den übergreifenden Prioritäten der EU verankert (Bemühungen der EU um mehr Umweltfreundlichkeit, Integration und Gleichstellung der Geschlechter, digitaler Wandel und internationale Beziehungen).

Die europäischen Kooperationsprojekte stehen allen Kultur- und Kreativsektoren offen. Da mit dieser Aktion jedoch die Ziele des Programmbereichs Kultur verfolgt werden sollen, sind Projekte, an denen ausschließlich Organisationen aus dem audiovisuellen Sektor beteiligt sind, sowie Projekte mit ausschließlich audiovisuellem Inhalt von dieser Aufforderung ausgeschlossen und kommen daher für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderung nicht in Betracht.

Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie eine klare Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufweisen, da dies der Kern der europäischen Kooperationsprojekte ist.


Thema CREA-CULT-2025-COOP-1 - Kleinere Projekte:

  • Das Konsortium muss aus mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen.
  • Der Höchstbetrag der EU-Förderung beträgt 200 000 EUR pro Projekt.
  • Die Förderquote liegt bei maximal 80%.

Kleinprojekte sind besonders geeignet, um den Zugang von Basisorganisationen zu fördern und diese Organisationen bei der Schaffung neuer Partnerschaften und der Entwicklung neuer Aktivitäten und innovativer Ideen (wie Festivals, Kunstmessen, Ausstellungen, Performances usw.) zu unterstützen.

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CREA-CULT-2025-COOP-1?isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43251814&callIdentifier=CREA-CULT-2025-COOP&order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate 


Thema CREA-CULT-2025-COOP-2 - Mittelgroße Projekte:

  • Das Konsortium muss aus mindestens 5 Einrichtungen aus 5 verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen.
  • Der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe beträgt 1 000 000 EUR pro Projekt.
  • Die Förderquote beträgt maximal 70%.

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CREA-CULT-2025-COOP-2?isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43251814&callIdentifier=CREA-CULT-2025-COOP&order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate


Thema CREA-CULT-2025-COOP-3 - Großprojekte:

  • Das Konsortium muss aus mindestens 10 Einrichtungen aus 10 verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen.
  • Der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe beträgt 2 000 000 EUR pro Projekt.
  • Die Förderquote beträgt maximal 60 %.

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CREA-CULT-2025-COOP-3?isExactMatch=true&status=31094501,31094502&frameworkProgramme=43251814&callIdentifier=CREA-CULT-2025-COOP&order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate


Gefördert werden Projekte, die zu einem der folgenden Ziele beitragen:

Ziel 1 - Transnationale Schaffung und Verbreitung: Stärkung der transnationalen Schaffung und Verbreitung europäischer Werke und Künstler.

Transnationales Schaffen und grenzüberschreitende Verbreitung sind wichtig für die Förderung von Kooperationen, eine größere Reichweite und in vielen Fällen notwendig für die Lebensfähigkeit und Entwicklung von kulturellen Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen. Die Koproduktion ist auch ein Instrument zur Förderung der Kreativität, zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Inhalten und der Verbreitung von Künstlern. Bei den Projekten werden neue Rahmenbedingungen wie Gesundheits- oder Umweltbelange berücksichtigt und innovative (digitale) Methoden zur Produktion und Verbreitung von Inhalten einbezogen.

Ziel 2 - Innovation: Stärkung der Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, Talente zu fördern, Innovationen zu entwickeln, zu florieren und Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen.

Projekte, die diesem Ziel entsprechen, sollten dem Aufbau von Kapazitäten dienen, die technologischer und/oder künstlerischer Natur sein können und die Entwicklung und Erprobung neuer Praktiken oder Modelle sowie den Transfer und die Verbreitung innovativer Praktiken umfassen können.

Die Innovationsbereiche können eine soziale oder gesellschaftliche Dimension umfassen, wie z. B.: Engagement/Entwicklung des Publikums, Gleichstellung der Geschlechter, Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, von Menschen, die Minderheiten oder sozialen Randgruppen angehören, Bekämpfung des Klimawandels, Digitalisierung usw. sowie der Beitrag der Kultur zu Gesundheit und Wohlbefinden, insbesondere zur psychischen Gesundheit, angesichts der vorliegenden Erkenntnisse und der anhaltenden Krise der psychischen Gesundheit, von der vor allem junge Menschen betroffen sind.

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