Antragsfristen

Bureau du théâtre et de la danse: Gastspielförderung

Bewerbungsfrist: 30.06.2025 (Gastspiele zw. September und Ende Dezember)

Die Förderung von Gastspielen französischer Produktionen ist eine zentrale Aufgabe des Büros für Theater und Tanz. Sie ermöglicht jedes Jahr Besuche von Künstler*innen und Gastaufführungen ihrer Werke und bietet französischen Kunstschaffenden die Gelegenheit, ihre Lebendigkeit und Vielfalt unter Beweis zu stellen. Mit einem partnerschaftlichen Ansatz steht das Büro für Theater und Tanz den wichtigsten Multiplikatoren in Deutschland beratend zur Seite und nimmt eine Vermittlerrolle zwischen den französischen und deutschen Bühnen ein.

Das Büro für Theater und Tanz trägt aktiv dazu bei, dass zeitgenössische französische Bühnenproduktionen in Deutschland Bekanntheit erlangen. Dazu kann es interessierten Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen, Unterstützung finanzieller oder logistischer Art oder in Form von Werbung gewähren.

Jährlich werden drei Förderprojekte mit Antragsfristen am 30. Oktober, 28. Februar und 30. Juni für Produktionen ausgeschrieben, die frühestens drei Monate nach der Antragstellung Premiere feiern. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens eine Woche nach Ende jeder Frist.

Bevorzugt werden Projekte, die strukturierend für den deutsch-französischen Austausch wirken, indem Sie z. B. im Rahmen eines Festivals oder einer Spielzeit verschiedene Gastspiele aus Frankreich einladen (einzelne Aufführungen von Künstler*innen werden nicht bevorzugt); Künstler*innen aus Frankreich einladen, die noch nicht so oft in Deutschland zu sehen waren (Premieren von Stücken oder deutsche Erstaufführungen von Künstler*innen werden besonders bevorzugt).

GASTSPIELE | Institut français d'Allemagne
 

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