Weitere Informationen finden sich hier. Die erforderliche Ko-Finanzierung kann u. a. über den Berliner Kofinanzierungsfonds beantragt werden.
Antragsfristen
Bundeskulturstiftung: Allgemeine Projektförderung | Berlin: Koproduktionsfonds
Bewerbungsfrist: 13.12.2020 (Kofinanzierungsfonds) | 31.01.2021 (Kulturstiftung des Bundes)
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden.