Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt, Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Weitere Informationen und das Antragsformular finden sich hier.
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der aktuellen Schließungsverordnungen seit 01.11.2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.