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BFDK | Neue Empfehlungen zur Honoraruntergrenze

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 beschlossen, die seit 2017 nicht mehr angepasste Empfehlung einer Honoraruntergrenze im Bereich der freien darstellenden Künste entsprechend der Erhöhung des Tarifvertrages Normalvertrag Bühne (NV Bühne) anzupassen. Mit sofortiger Wirkung empfiehlt der BFDK eine Anhebung der Honoraruntergrenze pro Monat auf 3.170 € für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) sowie auf 3.660 € für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist.

Ausführliche Informationen finden sich hier.

 

Veröffentlicht am 02.11.2022

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