Von Mitte Mai bis Ende Dezember 2021 können Projekte einschließlich Entwicklungsphasen und Workshops realisiert werden, die den Stadtraum neu denken und durch künstlerische Praktiken eine urbane Zukunft entwerfen. Antragsberechtigt sind alle in Berlin ansässigen Kunst- und Kulturschaffenden inklusive (Landschafts-) Architekt*innen. Der von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa geförderte Fonds spricht explizit auch Praktiker*innen an, die aufgrund von mehrfacher Diskriminierung häufig von Förderungen ausgeschlossen werden. Die Fördersummen können zwischen 10.000 und 60.000 € betragen, in besonderen, begründeten Fällen bis zu 120.000 €.
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