Aktuelles aus Berlin

Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 11.04.2022

(Förderzeitraum ab Oktober 2022)

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen.

Das Programm sieht die Förderung ein- und zweijähriger Projekte vor, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte usw.).

Gefördert werden:

  • Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteur*innen der Freien Szene zusammenarbeiten
  • Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming).

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2022.

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden.

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Jury. Die Jury besteht aus 14 Personen, von denen 7 an den Sitzungen teilnehmen. Die Jury besteht aus Pauline Doutreluingne, Tabea Xenia Magyar, Martin Nachbar, Anja Quickert, Tal Sterngast, Volkan Türeli, Johannes Weiss, Melmun Bajarchuu, Raphael Moussa Hillebrand, Matthias Nawrat, Shanti Suki Osman, Oliver Steidle, Anna Lena Wenzel und Thomas Zandegiacomo Del Bel.

Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Für den Finanzierungsplan gibt es eine verbindliche Anlage, die verpflichtend zu verwenden ist.

Eine zusätzliche postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2022 um 18:00 Uhr.

Link zum Online-Formular.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Spartenoffenen Förderprogramme der Kulturverwaltung.

► Die Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

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